Tennis-Platzordnung
 
  1. Es besteht für alle Spieler zu jeder Zeit (Vormittag, Nachmittag, Abend) Eintragungspflicht an der Platztafel

  2. Jedes Tennismitglied hat Anspruch auf 2 Stunden Tennisplatzbenützung pro Woche

    1. Recht darauf besteht erst nach Zahlung des Mitgliedbeitrages

    2. Wenn ein Spieler seine 2 Wochenstunden bereits verbraucht hat, kann er trotzdem den Platz benutzen, falls dieser frei ist. Möchte jedoch ein Mitglied spielen, das seine beiden Wochenstunden noch nicht verbraucht hat, muss der Spieler zur vollen Stunde den Platz freimachen

    3. Jedes Mitglied darf nur jeweils 1 Stunde eintragen. Eine Person kann daher nicht 2 Stunden hintereinander vorbestellen (z.B. nicht: Montag 18 bis 20 Uhr)

    4. Die Weitergabe des reservierten Platzes ist innerhalb der Familie möglich

    5. Bei Nichtausnützung der beiden Wochenstunden besteht kein Ersatzanspruch in der nächsten Woche

  3. Kinder bis 14 Jahre dürfen nur bis 16 Uhr vorbestellen, Jugendliche bis 18 Jahre bis 18 Uhr.
    Am Wochenende (Freitag 18 Uhr bis Sonntag 22 Uhr) können Kinder und Jugendliche nicht vorbestellen. Wenn der Platz frei ist, können auch Kinder und Jugendliche nach 16 bzw. 18 Uhr, und auch am Wochenende spielen, müssen den Platz jedoch bei Bedarf sofort freimachen.
    Kinder und Jugendliche sind jedoch bei Forderungen auch am Wochenende spielberechtigt

  4. Jeder Spieler, der den Platz benützt, ist verpflichtet, den Platz nach dem Spiel abzuziehen und für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen

Schiedsgericht: Peter Haller, Monika Weiss